bn:24973782n
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Das Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes bestimmt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt eine Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr ist, der keine Landesbehörden und Prüfstellen unterstellt sind und die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, welches seinen Dienstsitz festlegt, untersteht. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION