bn:05234848n
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Unter Finanzausgleich versteht man das in der Finanzverfassung des Grundgesetzes geregelte finanzverfassungsrechtliche Ordnungs- und Verteilungssystem, das die finanziellen Beziehungen in Form von Ausgaben und Einnahmen zwischen den Gebietskörperschaften zum Inhalt hat. Wikipedia
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